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REACH-konform

Durch REACH sichere und umweltgerechte Verwendung von Chemikalien

Die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) regelt seit Juni 2007 das Registrieren, Bewerten, Zulassen und Beschränken von Chemikalien in der Europäischen Union.

REACH verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung gefährlicher Eigenschaften (wie z. B. giftig, krebserregend, umweltgefährlich) von Chemikalien und zur Abschätzung der Wirkungen auf die Gesundheit sowie die Umwelt.

  • erfasst auch die Verwendung der Stoffe als Bestandteil von Produkten.
  • verbietet oder beschränkt bestimmte Verwendungen gefährlicher Stoffe.
  • fuhrt ein Zulassungs- und Beschränkungsverfahren für besonders gefährliche Stoffe ein.
  • verpflichtet Lieferanten zur Information sowohl über gefährliche Eigenschaften als auch über sichere Verwendungen der Stoffe.
  • verpflichtet gewerbliche Verwender, eine eigene Sicherheitsanalyse durchzufuhren, wenn der Verwender von den Empfehlungen des Herstellers oder Importeurs abweicht.
 

Nitrochemie hat die ersten beiden Registrierungsphasen des REACH-Prozesses erfolgreich abgeschlossen. Für die dritte, bis 2018 laufende REACH-Etappe werden seitens Nitrochemie weitere Stoffdossiers zur Registrierung vorbereitet.

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TLP seitig hatte insbesondere das Verbot von Dinitrotoluol DNT Folgen. Einige Pulver aus Übersee genügten dieser Anforderung nicht und mussten vom Markt genommen werden.

Unsere Pulverprodukte der Marke Reload Swiss® sind bereits heute alle REACH-konform. Deshalb haben wir uns entschlossen, einen firmeneigenen Stempel zur Dokumentation einzuführen.

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